Privatkunden

Krankenkasse

Wir bieten Ihnen eine unabhängige Krankenkassenberatung an, die entsprechend Ihren persönlichen Bedürfnissen zusammengestellt wird und unterstützen Sie beim persönlichen Krankenkassenvergleich.

Die Grundversicherungen (KVG)

Die obligatorische Krankenversicherung für alle in der Schweiz wohnhaften Personen (KVG, die sogenannte Grundversicherung), muss jeder Mensch, der in der Schweiz lebt, abschliessen.

Die Grundversicherung übernimmt für die Versicherten die Kosten, die durch eine Krankheit bzw. deren Behandlung entstehen (z.B. Kosten des Arztes, des Spitalaufenthalts oder der Medikamente). Allerdings übernimmt die Grundversicherung nicht einfach die gesamten Kosten. Im Rahmen der gewählten Franchise und dem Selbstbehalt muss sich der Versicherte selbst an den Kosten beteiligen. Die Grundversicherung ist aber nicht verpflichtet, alle Behandlungen und Medikamente zu bezahlen. Welche Leistungen (Behandlungen, Medikamente etc.) die Grundversicherung bezahlen muss, ist im KVG festgelegt.

Die Zusatzversicherungen (VVG)

Das VVG (Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag) regelt die Zusatzversicherungen. Die Leistungen und die Preise sind bei jeder Krankenkasse unterschiedlich. Die Zusatzversicherungen ergänzen die Grundversicherung und sind individuell abschliessbar.

Hier noch einen Überblick über die Leistungen:

Ambulante Zusatzversicherungen

  • Ergänzende Leistungen für Notfälle im Ausland
  • Notfalltransport im In- und Ausland
  • Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen
  • Zahnstellungskorrekturen
  • Hilfsmittel
  • Spezielle Medikamente


Alternativmedizin-Zusatz

  • Spezialbehandlungen wie Massagen
  • Naturheilmedizin
  • Homöopathie
  • Präventionen und Gesundheitsförderung



Spital-Zusatz

  • Allgemeine Abteilung in der ganzen Schweiz
  • Halbprivate Abteilung
  • Private Abteilung


Wir bieten nur Krankenversicherungen an, welche unseren Qualitätsanforderungen genügen.

Was heisst das für Sie?

  • Einwandfreier Kundendienst
  • Faire und günstige Prämien der Krankenkassen
  • Schnelle Rückerstattung der Arztrechnungen durch die Krankenkasse
  • Top-Leistungen bei den einzelnen Produkten

Motorfahrzeugversicherung

Haftpflicht:

Die Haftpflichtversicherung ist gemäss Strassenverkehrsgesetz für alle Motorfahrzeughalter obligatorisch. Sie übernimmt Schäden, die Sie als Lenker eines Motorfahrzeugs anderen Verkehrsteilnehmern (Motorfahrzeuglenkern, Fahrradfahrern, Fussgängern), Tieren oder Sachen zufügen, und wehrt unberechtigte Schadensersatzforderungen ab, die an Sie gestellt werden.


Kasko:
Kaskoversicherungen sind freiwillig, jedoch im Schadenfall von grösster Bedeutung. Sie können zwischen Voll- oder Teilkaskoversicherung wählen und den Versicherungsumfang individuell bestimmen.


Parkschaden:
Mit der Parkschadendeckung versichern Sie Schäden durch unbekannte Personen am parkierten Fahrzeug.


Unfallversicherung:

Mit der Unfallversicherung erhalten Sie finanzielle Unterstützung, wenn bei einem Verkehrsunfall in Ihrem Fahrzeug der Lenker oder mitfahrende Personen verletzt oder getötet werden – auch dann, wenn die Schuldfrage noch nicht geklärt ist.
Die Unfallversicherung gilt für Sie und Ihre Insassen, selbst wenn Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs sind. Ebenso versichert sind die Heilungskosten für Ihr mitfahrendes Haustier.

Hausratversicherung

Ihr Hausrat ist gegen Feuer, Diebstahl und Wasserschaden versichert. Dabei wird der Neuwert erstattet. Der Hausrat umfasst alle privaten beweglichen Sachen (inklusive digital erworbener Daten wie Lieder, E-Books etc.), die Ihnen oder im gleichen Haushalt lebenden Familienmitgliedern gehören. Dazu zählen auch Gegenstände, die geleast, gemietet, Ihnen anvertraut oder von Ihren Gästen mitgebracht werden.

Ihr Hausrat ist nicht nur bei Ihnen zuhause, sondern auf der ganzen Welt versichert. Bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Schweiz gilt die Versicherung zudem während des Umzugs.


Zusatzversicherungen:

  • Glasbruch (Bruchschäden an Mobiliar- und Gebäudeverglasung inkl. Sanitäreinrichtung)
  • Bauliche Anlagen im Freien
  • Sachschäden infolge von Erdbeben
  • Berufsutensilien für Arbeit zuhause und für Kleinunternehmer
  • Verlust und Beschädigung von Sport- und Freizeitgeräten (z.B. Smartphones und Tablets)
  • Verlust und Beschädigung von Schmuck und Uhren bis CHF 20‘000.-
  • Internet-Rechtsschutz inkl. Rechtsberatung online oder telefonisch
  • 24h Home Assistance

Privathaftpflichtversicherung

In der Privathaftpflicht sind Schadensersatzforderungen aus Personen- und Sachschäden versichert, die gegen Sie oder Mitglieder Ihrer Familie im privaten Bereich erhoben werden. Dazu gehören Schäden, für die Sie haften, egal ob als Hauseigentümer, Mieter, Untermieter, Tierhalter oder bei der Ausübung eines Sports. Mitversichert ist auch die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche.


Versicherte Personen:

  • Einzelperson
  • Familie


Die Versicherung der Kinder innerhalb der Familiendeckung ist je nach Gesellschaft unterschiedlich geregelt und wird pro Gesellschaft angegeben. Ebenfalls behandeln nicht alle Gesellschaften das Konkubinat gleich.

Zusatzversicherungen:

  • Internet-Rechtsschutz inkl. Rechtsberatung online oder telefonisch
  • Zusatzschutz z.B. für Pferdemieter, Jäger, Modellluftfahrzeughalter, Kitesurfer

Reiseversicherung

Muss eine Reise annulliert werden oder entstehen durch eine Notsituation zusätzliche Kosten, sind diese durch die Reiseversicherung versichert. Dies gilt zum Beispiel für eine Pannen, Rettungs- und Bergungsaktionen, Rücktransporte oder Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten. Mit einem Anruf erhalten Sie sofort Hilfe.

Folgende Bausteine können versichert werden:

  • Annullierungskosten-Versicherung
  • Personenassistance-Versicherung
  • Fahrzeugassistance-Versicherung

Rechtsschutzversicherung

Leider führen Streitigkeiten, trotz Bemühungen der Parteien nach aussergerichtlichen Lösungen, oft zu einer Gerichtsverhandlung. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt Ihre Beratung und Vertretung.


Folgende Rechtsschutzversicherungen können je nach Bedarf versichert werden:

  • Privat-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Internet-Rechtsschutz
  • Vermieter-Rechtsschutz


Versicherte Personen:

  • Sie können sich als Einzelperson oder Familie versichern
  • Zur Familie zählen:
    Versicherungsnehmer
    Ehepartner oder eingetragene Partner
    Konkubinatspartner
    Ledige und nicht berufstätige Kinder unter 30 Jahren



Kostenübernahme:

  • Verfahrenskosten
  • Anwaltskosten
  • Prozessentschädigungen
  • Gutachten

Mietkaution

Mieterinnen und Mieter müssen meist bis zu drei Monatsmieten als Mietzinsdepot bei der Bank zur Sicherheit für den Vermieter hinterlegen. Wer diesen grossen Geldbetrag nicht hat oder nicht jahrelang blockieren möchte, findet mit der Mietkaution eine unkomplizierte Alternative.

  • Günstige Jahresprämie
  • Kombirabatt mit Privathaftpflichtversicherung
  • Jederzeit kündbar
  • Ohne Vorlage weitere Dokumente abschliessbar

Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung, eine gute Entscheidung…

Langfristig, zielorientiert und individuell sichern Sie sich und Ihre Angehörigen für die Zukunft ab.

Steuervorteile
Ihre Lebensversicherung bringt Ihnen merkliche Steuererleichterungen, denn der Staat fördert die private Vorsorge durch Steuervorteile.


Gebundene Vorsorge (Säule 3a)

In der gebundenen Vorsorge haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beiträge während der Vertragsdauer bis zur staatlich festgelegten maximalen Abzugslimite vom steuerbaren Einkommen abzuziehen. Die Kapitalauszahlung wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert.

  • Bis zu CHF 6'768.- (Stand 2016) wenn Sie erwerbstätig sind und einer Pensionskasse angehören
  • Bis zu 20% des AHV-Einkommens, maximal aber CHF 33’840.-, wenn Sie selbständig erwerbstätig sind und keiner Pensionskasse angehören


Freie Vorsorge (Säule 3b)

Auch in der freien Vorsorge (Säule 3b) sparen Sie bares Geld. Denn Ihre Kapitalauszahlung ist unter gewissen Bedingungen einkommenssteuerfrei.

Kinderversicherung

Wie auch immer das Leben spielt: Ihr Kind sollte richtig abgesichert sein, dafür sind die Eltern zuständig. Die Kinderversicherung bietet Ihrem Kind Schutz vor den finanziellen Folgen einer Invalidität. Zusätzlich sparen Sie für Ihr Kind ein Startkapital für sein Leben ab 20 an. Risikoschutz und Sparteil lassen sich dabei kombinieren oder als einzelne Bausteine wählen.

  • Die Versicherung für Kinder bei Erwerbsunfähigkeit nach Krankheit oder Unfall
  • Kapitalauszahlung bei Invalidität des Kindes vor dem 20. Altersjahr
  • Rente bei Erwerbsunfähigkeit des Kindes ab 16 Jahren
  • Aufbau eines Alterskapitals bei Invalidität
  • Auszahlung des Sparkapitals im 20. Altersjahr des Kindes